Nancy Faeser und Timon Gremmels (SPD): Umweltministerin rudert auf Druck von Kommunen zurück

„Besser spät als nie stellt sich Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) die Frage, ob die privaten Abwasserkanäle von Hauseigentümern in gleicher Weise überwacht werden müssen, wie das öffentliche Kanalnetz. Die Ministerin hat erst nach Druck der SPD und vieler Kommunen reagiert und die Kontrollverpflichtung vorübergehend ausgesetzt“, so die SPD-Sprecher für Kommunalpolitik, Nancy Faeser und für Umweltpolitik, Timon Gremmels, am Donnerstag in Wiesbaden.

Statt allerdings für Klarheit zu sorgen, habe die Umweltministerin mit der Aussetzung der Dichtigkeitsprüfung im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) für Verwirrung bei vielen Bürgern und Kommunen gesorgt. Für viele Kommunen und Bürger, die bereits die teuren Kontrollen bezahlt haben, komme diese Regelung zu spät. „Selbstverständlich dürfen Umweltschutzbelange nicht außeracht gelassen werden. Es steht außer Frage, dass defekte Abwasseranlagen umgehend zu sanieren sind. Bei allem Interesse für den Umweltschutz, müssen Aufwand und Ertrag für die Eigenheimbesitzer in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Das hat die Landesregierung völlig unberücksichtigt gelassen. Damit hat sie der Akzeptanz bei der Bevölkerung einen Bärendienst erwiesen“, so SPD-Umweltpolitiker Gremmels.

„Nicht zu erklären ist, dass die hessische Landesregierung vorgeprescht ist, statt wie 12 anderen Bundesländer in aller Ruhe eine Umsetzung ins Landesrecht zu prüfen, die einen sinnvollen Ausgleich zwischen Umweltschutz und finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger auszuarbeiten". Hessen habe mit der Eigenkontrollverordnung (EKVO), die im August 2010 in Kraft getreten sei, auf eine EU-Richtlinie verwiesen und erstmals Fristen für zwingende Kanalüberprüfungen festgelegt. Die EU-Richtlinie selbst beinhaltet keinerlei Fristen, nach der hessischen EKVO gelte aber, dass Hausanschlüsse, die vor dem 31.12.1995 errichtet wurden, bis zum 31.12.2024 zu kontrollieren seien. Hausanschlüsse, die nach dem 01.01.1996 errichtet oder saniert wurden, müssten bis spätestens 31.12.2039 kontrolliert werden.

„Jetzt rudert Puttrich zurück, und setzt die Dichtigkeitskontrolle aus. Die Hessische Landesregierung hätte den alten Grundsatz ‚Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit‘ berücksichtigen müssen, statt in Aktionismus zu verfallen", so die beiden SPD-Abgeordneten. „Dann wäre viele Eigenheimbesitzer unnötige Kosten erspart geblieben.“ Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, schnell für rechtliche Klarheit zu sorgen und den Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit zu geben.