Gremmels und Gottschalck begrüßen Zustimmung des Bundestages zur Einigung beim Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Die Bundestagsabgeordnete Ulrike Gottschalck und Landtagsabgeordneter Timon Gremmels, beide SPD, begrüßen die heutige Zustimmung des Bundestags zur gestrigen Einigung des Vermittlungsausschusses beim Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

Vor allem FDP und private Entsorger hätten auf eine Ausweitung der gewerblichen Sammlung gedrängt. „Die SPD-Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden, öffentlich-rechtlichen Entsorgern, Umweltverbänden und der Gewerkschaft ver.di den Angriff der privaten Entsorger auf die Zuständigkeit der Kommunen bei der Haushaltssammlung abgewehrt und somit eine Rosinenpickerei verhindert“ erklärt Gottschalck. Der Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur künftigen Ausgestaltung der gewerblichen Sammlung sei eine Entscheidung zu Gunsten der Kommunen.

Nach diesem Vorschlag seien gewerbliche Sammlungen bei Haushaltsabfällen nur noch zulässig, wenn die Kommunen die jeweiligen Abfallsorten nicht selber getrennt sammeln und eine gewerbliche Sammlung wesentlich leistungsfähiger ist. Die Leistungsfähigkeit beziehe sich auf Ökologie, Recycling und die gemeinwohlorientierte Servicegerechtigkeit. Eine örtliche Begrenzung auf lukrative Sammelbezirke sei damit ausgeschlossen.

Mit diesem Kompromiss bleibe es bei der kommunalen Zuständigkeit im Interesse von Verbrauchern, Beschäftigten und der Umwelt. „ Die Planungssicherheit für Kommunen, öffentlich-rechtliche Entsorger und von Kommunen beauftragte private Betriebe ist damit vorläufig gesichert,“ informiert Gremmels. Eine weitere Arbeitsplatzgefährdung von Beschäftigten bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgern durch Dumpinglöhne bei gewerblichen Sammlern werde verhindert.

Wettbewerb sei weiterhin möglich, da auch weiterhin ein Großteil der kommunalen Sammelaufträge an die private Entsorgungswirtschaft gehe. „Wir Sozialdemokraten sind in unserer Auffassung bestätigt worden, dass weitere Privatisierungen europarechtlich nicht zwingend sind, auch die Bundesregierung sieht mit den jetzigen Regelungen zur gewerblichen Sammlung, die europarechtlichen Gebote erfüllt“ bemerkt Gottschalck.

Dieser Kompromiss sei ökologisch zwar immer noch nicht der große Wurf aufgrund der unambitionierten Recyclingquoten oder der mangelnden Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie. Die Bundesregierung sei nun gefordert, schnellstens die im Gesetz angekündigten Verordnungen vorzulegen. „Beim angekündigten Wertstoffgesetz muss, wie jetzt beim Kreislaufwirtschaftsgesetz, die kommunale Zuständigkeit bewahrt bleiben. Aus dem Verfahren beim Kreislaufwirtschaftsgesetz sollte die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien lernen, ökologisch notwendige Verbesserungen in der Abfallwirtschaft und beim Ressourcenschutz nicht durch Klientelpolitik zu verzögern.“ schließen Gottschalck und Gremmels.