Timon Gremmels (SPD): Arbeitsgruppe 1 beschließt Ziele der SPD – Kommunen brauchen mehr wirtschaftliche Freiräume

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels hat die heute von Umweltministerin Puttrich in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau genannten Ergebnisse ihrer Arbeitsgruppe begrüßt. „Wir freuen uns, dass die SPD in zentralen Themenbereichen der Energiewende die Puttrich-Arbeitsgruppe von ihren Zielen überzeugen konnte“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Kassel. Die Umweltministerin habe Lernfähigkeit bewiesen. „Nun muss sie sich mit den Forderungen ihrer Arbeitsgruppe auch bei der letzten Sitzung des Energiegipfels durchsetzen“, so Gremmels.

Die 180-Grad-Pirouette der Ministerin in der Energiepolitik beruhe zwar auf einer späten Erkenntnis, aber immerhin einer Erkenntnis, so Gremmels. Er wies darauf hin, dass die SPD die nun im Puttrich-Papier aufgenommenen Forderungen schon seit Jahren vertrete. „Noch vor einem Jahr hat uns Schwarz-Gelb für unsere Forderung nach einer Windkraft-Vorrangfläche von 1,5 Prozent beschimpft. Nun will ihre Umweltministerin sogar zwei Prozent durchsetzen“, sagte Gremmels. Auch die Aufnahme der wirtschaftlichen Betätigung für Kommunen in die HGO sei schon lange Forderung der hessischen Sozialdemokraten. „Dieser Punkt ist auch ein Hauptbestandteil unseres Änderungsantrag zur HGO-Novelle der Landesregierung“, sagte Gremmels.

„Alle Kommunen und alle Fachleute sagen uns, dass die Energiewende nur zu bewerkstelligen ist, wenn die HGO in diesem Punkt geändert wird“, sagte Gremmels. Zur Zeit dürften Gemeinden nach §121 HGO nur wirtschaftlich aktiv werden, wenn der öffentliche Zweck die Betätigung rechtfertigt oder die Aufgabe nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen privaten Dritten erfüllt werden könne (Subsidiaritätsklausel). Dies führe aber auch dazu, dass den hessischen Kommunen Konkurrenz von kommunalen Unternehmen aus anderen Bundesländern erwachse, mit denen sie nicht konkurrieren dürften.

Die SPD Landtagsfraktion schlage deshalb eine Veränderung des § 121 HGO vor, die es den Kommunen ermöglicht, auch künftig ihren finanziellen Eigenanteil an der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung zu erwirtschaften. Dies stärke die Leistungsfähigkeit der Kommunen und könne die Abgabenlast der Bevölkerung reduzieren. „Es gibt ein breites Interesse an einer Beteiligung der Kommunen an der Energieerzeugung und Energieversorgung.“