Sinnvolle Regelung zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten

„Die Chance auf beste Bildung- und Ausbildung darf nicht länger vom Familieneinkommen abhängig sein“, begründen die SPD-Landtagsabgeordneten der Region Kassel, Brigitte Hofmeyer (Hofgeismar), Timon Gremmels (Niestetal) sowie Wolfgang Decker und Uwe Frankenberger (beide Kassel) eine Gesetzesinitiative der SPD-Landtagsfraktion.

Anlass ist, dass Schülerinnen und Schülern nach der Sekundarstufe I keine Schülerbeförderungskosten mehr erstattet werden und hier insbesondere einkommensschwache Familien Unterstützung brauchen. Die SPD reagiere damit auch auf das ignorante Verhalten der Kultusministerin, die im Unterschied zu einer Vielzahl von Menschen in Nordhessen keinen Handlungsbedarf sehe. „Während die Kultusministerin die Realität ausblendet, legt die SPD einen Lösungsvorschlag vor“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hofmeyer.

„Das schulische Leben ist in den letzten Jahren vielfältiger geworden, und das führt zu erheblichen Kosten für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern“, stellt Gremmels fest. „Nicht nur die Kosten für Fahrten zur Schule, zur Ausbildungsstätte oder zum Praktikumsort belasten die Familienkasse, sondern auch durch beispielsweise Fachbücher, die Anschaffung eines Laptops sowie durch Klassenfahrten oder sogar durch private Nachhilfe entstehen erhebliche Kosten“, betont Hofmeyer als Mitglied des Schulausschusses im Landtag. Insbesondere einkommensschwachen Familien fehle deshalb oft das Geld für eine gute Bildung ihrer Kinder.

„Studien belegen, dass der Schulerfolg in kaum einem anderen Industriestaat so stark von der sozialen Herkunft und den finanziellen Möglichkeiten abhängig ist wie in Deutschland“, kritisiert Frankenberger. Einkommensschwachen Familien falle es wesentlich schwerer, die Kosten für die schulische Ausbildung zu tragen. „Dies gilt insbesondere dann, wenn sich die Kinder dafür entscheiden, unmittelbar nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht einen Bildungsgang zu besuchen, der zur allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife führt“, stellt Decker klar. Durch den Schulbesuch entstünden finanzielle Belastungen, die in der Regel über Jahre andauern. Besonders betroffen seien Schülerinnen und Schüler, aus einkommensschwachen Familien sowie der Personenkreis der bereits auf soziale Unterstützung angewiesen ist. „Bundes- oder Landesregelungen zur finanziellen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern in der gymnasialen Oberstufe sowie in Bildungsgängen der Fachoberschule gibt es – wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen – bisher nicht. Auch in den Regelsätzen des Arbeitslosengeldes II sind für die Schulbildung keine Kosten angesetzt“, kritisiert Hofmeyer.“

„Mit unserem Entwurf für ein Landesausbildungsförderung wollen wir gegen diese Benachteiligung von Kindern aus einkommensschwachen Familien aktiv werden“, sagt Gremmels. Die Regelungen sollen bedürftige Schülerinnen und Schülern finanziell dabei unterstützen, einen zur allgemeinen Hochschulreife oder zur Fachhochschulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen. Dazu sollen Kosten, die ausschließlich durch die Schulausbildung entstehen, bezuschusst werden.

„Weil zu Hause wohnenden Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht durch BAföG-gefördert werden, sehen wir das Land in der Pflicht, im Rahmen seiner Möglichkeiten für Ausbildungsgerechtigkeit zu sorgen. Der Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion stellt dazu die Weichen und schon ab dem Schuljahr 2011/2012 könnten erste Schülerinnen und Schüler die Zuschüsse erhalten“, fassen die Landtagabgeordneten die SPD-Initiative zusammen. „In Bildung investiertes Geld ist gut angelegt. Der finanzielle Umfang der von uns geplanten Förderung orientiert sich am aktuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler, ohne dabei den Landeshaushalt unverhältnismäßig zu belasten“, betonen die SPD-Politiker. „Nun ist es an den Regierungsfraktionen von CDU und FDP, entweder unserem Gesetzesvorschlag zuzustimmen, oder weiterhin die Realität auszublenden.“