„Beim Thema Kostenerstattung durch das Land Hessen für mehr Personal und kleinere Gruppen in Kindergärten (sogenannte Personalmindestverordnung) ist Bewegung in die Sache gekommen“, freut sich der SPD-Landtagsabgeordnete Timon Gremmels (Niestetal). Minister Banzer hat in der jüngsten Landtagssitzung zugesichert, den Kommunen das Geld für die Mehrausgaben zu erstatten, falls sie nicht im Rahmen von Verhandlungen mit dem Finanzminister im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich darauf verzichten. Bis Ostern solle das geregelt sein versprach der Minister im Landtag.
Hintergrund ist, das Minister Banzer bei der Bürgermeisterversammlung anlässlich des Hessentags im letzten Jahr den Kommunen die Übernahme der Mehrkosten zugesagt hatte. Im Vertrauen auf das Versprechen des Ministers haben viele Städte und Gemeinden mehr Personal eingestellt und sind bisher auf den zusätzlichen Kosten sitzengeblieben. „Das zuständige Fachministerium hat sich monatelang nicht gerührt, so dass sich einige Rathauschefs dazu genötigt sahen, Rechnungen an das Sozialministerium zu schicken, die genauswenig beantwortet wurden, wie eine von mir im Dezember letzten Jahrs in den Landtag eingebrachte kleine Anfrage zu dem Thema“, kritisiert der SPD-Politiker. Stattdessen wurden Überlegungen laut, die Kommunen könnten auf die Kostenübernahme verzichten. Im Gegenzug würde der Kommunale Finanzausgleich nicht wie der Landesregierung derzeit vorgesehen um 400 Mio. Euro gekürzt, sondern nur um 200 Mio. Euro.
„Ich habe in meinem Wahlkreis noch keinen Bürgermeister getroffen, der sich auf diese Wiesbadener Rechenschiebertricks einlassen will. Die Übernahme der Mehrkosten durch die Personalmindestverordnung ist ein klarer Anwendungsfall des in der hessischen Verfassung verankerten Konnexitätsprinzips – wer bestellt, der muss auch bezahlen“, so Gremmels. Diese könne und dürfe man nicht mit dem Kommunalen Finanzausgleich verrechnen.
„Wir brauchen beides: Die Übernahme der Mehrosten für die Kindergärten durch das Land sowie einen ordentlichen Kommunalen Finanzausgleich“, fordert Gremmels. Nur so blieben Städte und Gemeinden auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten handlungsfähig.
Banzers Versprechen, den Kommunen, die nicht rechtswirksam auf die Kostenerstattung verzichten, das Geld für die Personalmindestverordnung zu erstatten, glaube ich erst, wenn die Städte und Gemeinden das Geld auf ihren Konten haben. Schließlich hatte Banzer auch mal die Beteiligung des Landes an der Schulsozialarbeit angekündigt und musste auch dort zurück rudern“, so Gremmels abschließend.