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Ihr gutes Recht!
Petitionsarbeit
Das Petitionsrecht (Artikel 17 Grundgesetz und Artikel 16 Hessische Verfassung) räumt Bürgerinnen und Bürgern das Recht ein, sich gegen Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren.Sie, als Bürgerinnen und Bürger, können auf diese Weise unmittelbar Anstöße zur Kontrolle der Verwaltung und zur Gesetzgebung geben.
Als Mitglied des Petitionsauschusses interessieren mich Ihre Anliegen. Sollten Sie das begründete Gefühl haben, mit Ungerechtigkeiten und Fehlentscheidungen konfrontiert zu sein, dann wenden Sie sich bitte an das Petitionsreferat des Hessischen Landtages. Hier finden Sie ein Formular (im pdf-Format), welches Sie direkt ausfüllen können.
Weitergehende Informationen finden Sie unter den gekennzeichneten Links sowie in der Broschüre "Das Petitionsrecht - ein Recht für Alle" des Hessischen Landtages und in dem von mir verfassten Artikel zur Petitionsarbeit im Mitgliedermagazin der nordhessischen Jusos, der "Mit Verlaub":
Dokumente:
MV Artikel Petitionsarbeit
Dokumentation Online-Petitionen




